Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung beide Eltern
Indikation
Nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG wird eine gerichtliche Anordnung einer Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatungin Verfahren über Obsorge oder persönliche Kontakte dann indiziert, wenn es gilt, das Kindeswohl zu sichern.
Lebens-, Krisen- und Trennungssituationen der betroffenen Eltern und Kinder sind individuell und dauern zum Zeitpunkt der Anordnung meist schon lange an. Konflikte vor Gericht betreffen häufig eine Vielzahl von Problemen, die durch juristische Entscheidungen allein nicht nachhaltig gelöst werden können.
Was Kinder in ihrer Kindheit tagein, tagaus erleben über viele Jahre, ist eine wichtige Grundlage für Ihr Leben. Sie werden in das erste System ihres Lebens in die Familie hineingeboren.
Ganz rein nur mit den Prägungen die sie bereits im Mutterleib erfahren haben.
Die Familie ist das prägendste System, dann kommen Kindergarten, Schule, Freunde. Alle hinterlassen Prägungen. Es sind anerzogene Verhaltensmuster und Überzeugungen. Zum Selbstschutz eignen sie sich auch eigene Verhaltensmuster an. Als Eltern tragen Sie Verantwortung ihr Kind liebevoll ins Leben zu begleiten.
Liebe, Vertrauen, Verständnis, Anerkennung, Wertschätzung, Aufmerksamkeit, Toleranz, Grenzen und Respekt, sind die Zutaten, um ein Kind auf seinem Weg zu begleiten
- ein selbstbewusster
- selbstsicherer
- autonomer
- zufriedener Mensch zu werden
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Folgende Umstände können ausschlaggebend für die Anordnung sein:
- Das Kind wird von den Eltern mit seinen Sorgen, Nöten und Entwicklungsbedürfnissen in der Konflikthaftigkeit der Trennung oder des Verfahrens nicht mehr wahrgenommen.
- Das Kind ist durch elterliche Konflikte stark belastet und steht unter Leidensdruck, der von den Eltern nicht mehr gemildert werden kann.
- Die Eltern sind nicht mehr in der Lage, eigenständig Veränderungen umzusetzen, die die Alltags- und Entwicklungssituation des Kindes stabilisieren.
- Eltern beginnen, ihr Kind für die Erfüllung eigener Bedürfnisse oder Anliegen im Verfahren zu instrumentalisieren.
- Eltern sind vom Erleben und Verarbeiten der eigenen Trennungskrise überfordert, sodass die Erziehungsverantwortung nicht ausreichend wahrgenommen werden kann.
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Eine beratende Begleitung kann in diesen Situationen:
- das Kind in seiner Lebens- und Alltagssituation entlasten,
- die Rückführung in die Herkunftsfamilie unterstützen,
- die Kontaktanbahnung und Kooperation der Eltern fördern,
- den Blick aller Beteiligten wieder primär auf die Bedürfnisse des Kindes richten.
Ziele und Aufgaben der Beratung
Das primäre Ziel der Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung ist die Sicherung des Kindeswohls. Dies umfasst:
- Bedingungen für die Entlastung und Unterstützung der Kinder schaffen
- die aktuellen und mittelfristigen Entwicklungsbedingungen der Kinder verbessern
Eltern werden unterstützt, indem sie lernen:
- ihre Aufmerksamkeit auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten
- förderliche Haltungen und Verhaltensweisen zu entwickeln, die dem Kind helfen, die Trennung geschützt und behütet zu verarbeiten
- Verhaltens- und Reaktionsweisen ihrer Kinder zu verstehen
- neue Formen der elterlichen Kooperation zu entwickeln
- ihre erzieherischen Kompetenzen zu erweitern und Beratung im Umgang mit Konflikten im familiären Alltag zu erhalten
Die konkrete Formulierung der Aufgaben und Ziele erfolgt individuell, angepasst an den Gerichtsbeschluss und die familiäre Situation und im Verlauf des Beratungsprozesses mit den Eltern.
Das Kindeswohl im Mittelpunkt
Im gesamten Beratungsprozess steht das Kindeswohl uneingeschränkt an erster Stelle. Es ist der zentrale Maßstab für alle Gespräche, Entscheidungen und Vereinbarungen. Das bedeutet: Alles, was erarbeitet wird, orientiert sich daran, was das Kind in seiner aktuellen Lebenssituation wirklich braucht.
Dabei geht es nicht um die Perspektiven oder Konflikte der Eltern, sondern um die Frage: Was dient dem Kind – jetzt und langfristig?
Konflikte zwischen Eltern haben oft tiefgreifende Auswirkungen auf Kinder. Sie können Verunsicherung, Angst, Rückzug oder auffälliges Verhalten auslösen. Viele Kinder geraten in sogenannte Loyalitätskonflikte – sie fühlen sich hin- und hergerissen, wollen beiden Eltern gerecht werden und erleben inneren Druck, der sie stark belastet. Häufig übernehmen Kinder unausgesprochen Verantwortung oder passen sich an, um Spannungen zu vermeiden.
Umso wichtiger ist es, diese Auswirkungen bewusst wahrzunehmen und ernst zu nehmen.
Ablauf der Beratung
- Klärung des Beratungsauftrags (oft durch Gericht vorgegeben)
- Strukturierte Gespräche mit beiden Elternteilen
- Fokus auf die Bedürfnisse des Kindes
- Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Vereinbarungen
- Dokumentation des Verlaufs und ggf. Rückmeldung an das Gericht
Kindeswohl als Leitprinzip
Alle Maßnahmen orientieren sich am Wohl des Kindes. Es wird mit Sensibilität für mögliche Gefährdungssituationengearbeitet und Alter, Entwicklung und Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt.
Kernbotschaft
Die Beratung nach § 107 AußStrG ist kein klassisches Coaching oder Therapieangebot, sondern ein gerichtlich eingebettetes Unterstützungsinstrument. Sie hilft Eltern, trotz Konflikten verantwortungsvoll zu handeln – stets mit fachlicher Kompetenz, klarer Struktur, Neutralität und konsequenter Ausrichtung am Kindeswohl.
Und bedenken Sie , dass ein Kind niemals Ihr Eigentum ist:
Eure Kinder sind nicht eure Kinder.
Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.
Sie kommen durch euch, aber nicht von euch,
Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht.
Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, aber nicht eure Gedanken,
Denn sie haben ihre eigenen Gedanken.
Ihr dürft ihren Körpern ein Haus geben, aber nicht ihren Seelen,
Denn ihre Seelen wohnen im Haus von morgen, das ihr nicht besuchen könnt, nicht einmal in euren Träumen.
Ihr dürft euch bemühen, wie sie zu sein, aber versucht nicht, sie euch ähnlich zu machen.
Denn das Leben läuft nicht rückwärts, noch verweilt es im Gestern.
Ihr seid die Bogen, von denen eure Kinder als lebende Pfeile ausgeschickt werden.
Khalil Gibran, arabischer Dichter, 1883-1931